Braunschweiger Edikte und

Rechtsverordnungen

 

Edikte und Verordnungen sind reizvolle Zeitdokumente, die Rechts- und Ordnungsprobleme aus der Zeit der Braunschweiger Herzöge widerspiegeln und oft den heutigen Problemstellungen entsprechen. Offensichtlich waren die Herrschenden jener Zeit nicht minder fleißig, wenn es darum ging, neue Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Heute sind es für uns historische Dokumente, aber auch grafisch reizvoll gestaltete Plakate oder komplette Textausgaben.

Die Edikte und Verordnungen sind nach Sachgebieten geordnet.

Edikte, die als Plakataushang gedruckt worden waren, finden Sie ab Bestell–Nummer 262 / 230.

 

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 Abgaben. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Beibringung der zur Bestimmung des Scheffel - Schatz - Praestandi erforderlichen Zehnt - Verdings - Scheine betreffend. Braunschweig, 2. August 1796. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 1)     EUR    20,00

 

 Abschoss. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigstes Edict die Aufhebung des Abschosses mit der Stadt Groningen in den vereinigten Niederlanden betreffend. Braunschweig, 22. Oktober 1770. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Abschoss oder Erbschaftsgeld war der Betrag, der als Steuer für jenes Vermögen bezahlt werden musste, das wegen eines Erbganges ins Ausland verbracht wurde. Dieser Betrag entfiel, wenn der Erbe im Lande blieb oder wenn es wie hier mit einer anderen Stadt geregelt worden war. Etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 2)     EUR    40,00

 

 Abschoss. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Edict, die Aufhebung des Abschosses mit den Königl. Dänischen gesammten Landen betreffend. Braunschweig, 16. Juli 1781. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Handschriftliche Notiz auf Titel. Das Blatt ist gebräunt und fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 3)     EUR    20,00

 

 Abzugsrecht. Pro Memoria das Abzugs - Recht betreffend. Salzthal, 27. Juli 1752. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Regelungen zum Abzugsgeld, einer Steuer, die bei Auswanderung anfällt. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 4)     EUR    20,00

 

 Abzugsrecht. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigstes Edict, die Aufhebung des Droit d'Aubaine und Bestimmung des Abzugsrechts mit der Krone Frankreichs betreffend. Braunschweig, 2. November 1778. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Handschriftliche Notiz auf Titel. Etwas gebräunt und oben stark wasserrandig) (Bestell-Nr. 262 / 5)     EUR    20,00

 

 Appelationsrecht. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Appellations Summam betreffend. Braunschweig, 14. Mai 1770. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Durch die Verordnung sollen für "Sachen die nicht wenigstens funfzig Thaler zum Objecto litis haben, keine Appellation an ... höheren Justitz - Collegia verstattet und angenommen" werden. Das Blatt ist etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 6)     EUR    30,00

 

 Bauwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, das Abschleppen der Bau - Materialien von den Werkleuten betreffend. Braunschweig, 2. März 1751. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 9)     EUR    35,00

 

 Bauwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Maurer- und Leimentiererarbeit auf dem Lande und in den Land - Städten betreffend. Wolfenbüttel, 28. September 1752. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 10)     EUR    30,00

 

 Bauwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, das Abschleppen der Baumaterialien von den Werkleuten betreffend. Braunschweig, 3. Juli 1769. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Gebräunt, handschriftliche Nummer auf Titelseite) (Bestell-Nr. 262 / 13)     EUR    35,00

 

 Bauwesen. Rudolph August und Anton Ulrich, Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Einschränkung der Bau - Freiheiten betreffend. Wolfenbüttel, 28. Juni 1703. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt, mit Notiz von alter Hand) (Bestell-Nr. 262 / 14)     EUR    30,00

 

 Bier. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Einschreibung von Bier in Consumtions - Bücher betreffend. Wolfenbüttel, 31. Oktober 1722. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 15)     EUR    30,00

 

 Bier. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, gegen ausländisches und fremdes Bier auf dem Lande. Wolfenbüttel, 20. April 1723. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Nur bei "Hochzeiten / Kind - Tauffen / und anderen dergleichen Gelagen ..." durfte Bier von fremden Orten eingekauft werden. Gebräunt und etwas fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 16)     EUR    30,00

 

 Bier & Essig. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die "Anlegung einer extraordinairen Bier- und Eßig - Steuer" betreffend. Braunschweig, 6. August 1770. Folio. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Verordnung über eine außerordentliche Bier- und Essig - Steuer, von der "nur die Prälaten, nebst den Predigern, Kirchen- und Schuldienern im Lande ... die Ritterschaft" befreit blieben. Text vereinzelt fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 17)     EUR    40,00

 

 Bier - und Essig - Steuer. Praun, v., v. Bötticher und v. Wolffradt, Geheime Räte im Ministerium des Herzogthums Braunschweig. Ausschreiben, die Anlegung einer extraordinairen Bier- und Essig - Steuer betreffend. Braunschweig, 15. Juli 1807. Folio. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 18)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Erhöhung des Bierpreises betreffend. Braunschweig, 3. November 1760. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* "Gleichwie aber die Absicht Unserer gnädigsten Verordnung vornemlich dahin gerichtet ist, daß, wegen der Teuerung des Korns, der Güte des Getränks nichts abgehen, noch ein Bier - Mangel entstehen möge ..." Das Blatt ist gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 20)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die fernweite Erhöhung des Bierpreises betreffend. Braunschweig, 14. November 1761. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 21)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Beybehaltung des itzigen Bierpreises in den Wolfenbüttel- und Schöningischen Districten, bis Martini betreffend. Braunschweig, 8. Oktober 1762. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 22)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, den Bier - Preis betreffend. Braunschweig, 10. Januar 1763. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt, Titelseite mit Unterstreichung) (Bestell-Nr. 262 / 23)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Brau - Beschickung und Bier - Preise betreffend. Braunschweig, 28. August 1764. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 24)     EUR    25,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, den Bier - Preis in den Wolfenbüttel- und Schöningischen Districten betreffend. Braunschweig, 27. Februar 1766. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 25)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung gegen das Kesselbier - Brauen. Braunschweig, 14. Dezember 1770. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 26)     EUR    40,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, dass es "keinen Krüger oder andern Unterthan ferner gestattet seyn solle, für jemand ausser Landes Bier" anzugeben. Braunschweig, 4. Dezember 1778. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 27)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi erneuerte Verordnung, die von den Brauern in den Städten an die Biersteuer - Einnehmer längstens drey Tage nach ausgeladenen Biere abzuliefernde Brauzettel - Designationen betreffend. Braunschweig, 12. Juli 1780. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 28)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, dass in die Consumtions - Bücher nebst den Namen der Consumenten, auch der Ort woher das Bier geholet werden, geschrieben werden solle. Braunschweig, 11. November 1785. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Eine Verordnung, die hauptsächlich das Brauwesen auf dem Lande betraf. (Bestell-Nr. 262 / 29)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die den Landschaftlichen Biersteuer - Inspektoren von den Bauermeistern (sic) zu leistende Assistenz betreffend. Braunschweig, 20. November 1795. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 30)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, wegen Bestrafung der unrichtigen Angabe des aus der Stadt Braunschweig ausgehenden Biers. Braunschweig, 17. Januar 1797. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 31)     EUR    20,00

 

 Bierbrauerei. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, das Bierbrauen von Weizen und die deshalbige Beschickung betreffend. Braunschweig, 17. Januar 1803. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* "... wasmaaßen Wir bei dem dermaligen hohen Preise der Gerste den Brauberechtigten im Lande bis zum Ende Oktobers dieses Jahres gestatten wollen, die Hälfte der bestehenden Gersten - Beschickung durch Weizen zu surrogiren ..." Das Blatt ist etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 33)     EUR    30,00

 

 Biersteuer. Anton Ulrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung die Bier - Steuer betreffend. Wolfenbüttel, 15. Februar 1714. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt. Handschriftliche Nummer auf Titelseite) (Bestell-Nr. 262 / 34)     EUR    30,00

 

 Bier - Steuer. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, den Termin zur Abführung der Bier - Steuer und das Korn für die Brauerei betreffend. Wolfenbüttel, 29. Oktober 1729. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt, mit Unterstreichung und handschriftlichem Datum) (Bestell-Nr. 262 / 35)     EUR    30,00

 

 Biersteuer. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Erneuerung, des XVten §phi. der Biersteuer - Ordnung vom Jahre 1698 die Berichtigung der Bier - Steuer betreffend. Braunschweig, 21. November 1771. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Da die Brauberechtigten mit der Bezahlung der Biersteuer manchmal mehrere Monate im "Nachstande bleiben", soll die "Biersteuer allemal gegen den 15ten jeden Monats bey Strafe doppelter Zahlung, ohnfehlbar erleget, danebst auch ein richtiges Verzeichniß ... gehörigen Orts eingeliefert werden ..." Das Blatt ist etwas gebräunt und vereinzelt fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 36)     EUR    40,00

 

 Brauchtum. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung mit dem Verbot, dass die Pferdejungen auf den Dörfern am dritten Pfingsttag nicht mehr einen Wettlauf mit den Pferden anstellen und als wilde Leute auf unbändigste Weise in den Feldern und Wiesen herumjagen. Wolfenbütttel, 20. Dezember 1745. 8°. 1 gefaltetes Blatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 49)     EUR    25,00

 

 Brauerei & Bäckerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Brauer und Bäcker in Braunschweig betreffend. Braunschweig, 30. Januar 1762. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Im ersten Teil der Verordnung werden die Brauer auf ihre Braupflicht hingewiesen, im zweiten Teil die Bäcker auf ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Lagerhaltung aufmerksam gemacht. Das Blatt ist etwas gebräunt, teilweise stärker. (Bestell-Nr. 262 / 50)     EUR    30,00

 

 Brennholz. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, gegen die Entwendung des Floß - Brennholzes. Braunschweig, 7. April 1766. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Eine kurze und deutliche Verordnung mit der erhebliche Strafen für Diebstähle von Holz festgesetzt wurde, "Tannenbrennholz" das in jener Zeit auf der Oker nach Wolfenbüttel und Braunschweig geflößt wurde. Das Blatt ist etwas fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 51)     EUR    60,00

 

 Erbrecht. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi allgemeine Verordnung, die Erbfolge der Ehegatten betreffend. Braunschweig, 30. Dezember 1754. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Regelungen zur Erbfolge der Ehegatten. Dabei werden auch problematische Fragen wie das Vorliegen eines Testamentes oder der Erbanspruch der Kinder behandelt. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 53)     EUR    20,00

 

 Erbrecht. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Fideicommiss - Güter betreffend. Braunschweig, 1. Dezember 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 54)     EUR    20,00

 

 Erbregister. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, wegen der bey den Annotationen zu den Erb - Registern zu gebrauchenden Vorsicht. Braunschweig, 26. April 1770. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt. In der Faltstelle mit Fehlstellen) (Bestell-Nr. 262 / 55)     EUR    30,00

 

 Essig. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, dass von dem Cider - Eßig eben so viel Accise, als vom Weinessig gegeben werden soll. Braunschweig, 26. April 1774. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 56)     EUR    30,00

 

 Essighandel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, dass die Essig - Consumenten sich mit einem Paßirzettul von dem Brauer, von welchem sie den Essig nehmen, versehen sollen. Braunschweig, 3. November 1779. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 57)     EUR    30,00

 

 Feiertag. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die einzustellende Feyer des dritten Tages der hohen Feste betreffend. Braunschweig, 21. Oktober 1773. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Da "die Feyer des dritten Tages der drey hohen Feste, Weynachten, Ostern, und Pfingsten von den mehresten nur zur sinnlichen Lust, Müssiggang und Ueppigkeit, sehr oft auch zu gröbern Ausschweifungen" genutzt wurde, regelt diese Verordnung die Abschaffung dieser Feiertage. Etwas gebräunt. Handschriftliche Notiz auf Titel. (Bestell-Nr. 261 / 1)     EUR    30,00

 

 Festtage. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Verlegung einiger Festtage betreffend. Braunschweig, 3. September 1754. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Einige Festtage sollen verlegt werden, da sie "oftermalen zum Müssiggang und zur Ueppigkeit, nicht aber zu dem Zweck, wozu sie anfänglich angeordnet worden, angewendet sind ..." Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 61)     EUR    30,00

 

 Feuerschutz. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Maurerarbeit, insbesondere diejenige, bei der es auf die Versicherung für Feuers - Gefahr ankommt betreffend. Wolfenbüttel, 30. November 1743. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 62)     EUR    40,00

 

 Feuerschutz. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi anderweite Verordnung, die in den Scheuren zu machende Leuchten - Behältnisse betreffend. Braunschweig, 2. August 1770. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Um der Brandgefahr vorzubeugen, müssen in Scheunen Leuchtenbehältnisse angebracht werden. Das Blatt ist etwas gebräunt, verso mit privatem Stempel. (Bestell-Nr. 262 / 63)     EUR    25,00

 

 Finanzwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, das Versetzen von Gold und Silber betreffend. Braunschweig, 20. Januar 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung erlaubt Gold und Silber an alle Orte, wo es eine leidliche Verzinsung gibt, zu versetzen; jedoch muss das "dafür einkommende Geld an die Casse abgeliefert werden". Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 64)     EUR    30,00

 

 Finanzwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Beytreibung der an die hiesige und Blankenburgische Fürstl. Cammern auch Fürstl. Closterrathstube, oder an die denselben untergeordnete Departements liquido schuldigen Gelder und Gefälle betreffend. Braunschweig, 24. Februar 1780. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Handschriftliche Notiz auf Titel. Das Blatt ist gebräunt und oben wasserrandig. (Bestell-Nr. 262 / 65)     EUR    20,00

 

 Fischerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, das verbotene Fischen betreffend. Wolfenbüttel, 7. Oktober 1752. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Eine Verordnung, die den unberechtigten Fischfang in den Gewässern unter Strafe stellt. In den einleitenden Sätzen wird in ausführlicher Weise die Art und Weise dieses Fischfrevels beschrieben. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 66)     EUR    40,00

 

 Flachsanbau. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, den Lein Handel betreffend. Braunschweig, 28. März 1754. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Umfangreiches Edikt, das vor allem den Anbau und die für die zu verwendenden Samenarten genaue Anweisungen gibt. Insbesondere wurde eine genaue Herkunftsbezeichnung auf den Samentonnen angeordnet. Die Blätter sind etwas gebräunt. 1 Blatt mit kleinem Ausriss im unteren weißen Rand. (Bestell-Nr. 262 / 67)     EUR    35,00

 

 Flachsanbau. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi erneuerte Verordnung, den Lein - Handel betreffend. Braunschweig, 30. Juni 1783. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Umfangreiches Edikt, das die Bestimmungen aus dem Jahre 1754, die mit abgedruckt sind, verschärfte und verbesserte. Neben den Anweisungen für die zu verwendenden Samenarten wurden nun auch Regelungen für die Gewährleistung aufgestellt. Auch wurden die Hausierer in die Regelungen mit einbezogen. (Bestell-Nr. 262 / 68)     EUR    60,00

 

 Garnhandel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Maße des Haspels und den Gehalt des Kauf - Garns betreffend. Braunschweig, 19. September 1776. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 70)     EUR    30,00

 

 Gesundheitswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Declaration der wegen der Aufnahme armer Kranker auf dem platten Lande unter den 7ten Junii 1770 ergangenen höchsten Verordnung. Braunschweig, 22. Mai 1775. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung verbietet "auf dem platten Lande" ein "Herumschleppen" armer Kranker. Handschriftliche Nummer auf Titel. Papierbedingt gebräunt. Im oberen Teil wasserrandig. (Bestell-Nr. 262 / 73)     EUR    30,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Ausfuhr des Korns betreffend. Braunschweig, 19. Oktober 1756. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 74)     EUR    30,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi anderweite Verordnung, den Korn - Preis betreffend. Braunschweig, 4. März 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Papierbedingt gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 75)     EUR    20,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, das Privilegium des Saat- und Brodkorns betreffend. Braunschweig, 26. April 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Papierbedingt gebräunt und mit durchgehendem größerem Tintenfleck im weißen Rand. Stempel auf letztem Blatt. (Bestell-Nr. 262 / 76)     EUR    30,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Ausfuhr der Zehnten auch Zehnt - Pacht und Meyer - Zinsen betreffend. Braunschweig, 23. August 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Papierbedingt etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 77)     EUR    20,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, den Verkauf des Getreides und der Fourage betreffend. Braunschweig, 3. Dezember 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung verbietet den Verkauf von Getreide und Fourage. Die einzigste Möglichkeit zum Verkauf bieten die Fourage - Magazine in Braunschweig und Wolfenbüttel zu einem festgesetzten Preis. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 78)     EUR    30,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Anlieferung des Rocken betreffend. Braunschweig, 16. Januar 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 80)     EUR    20,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, den Verkauf des Getreides ausser Landes betreffend. Braunschweig, 21. April 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Mit dieser Verordnung wird der Verkauf von Getreide außer Landes erlaubt. Etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 81)     EUR    30,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Ausfuhr des Hafer und Heues betreffend. Braunschweig, 31. Oktober 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 82)     EUR    20,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die verbotene Ausfuhr des Hafern in den Wolfenbüttel- und Schöningischen Districten betreffend. Braunschweig, 6. November 1759. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung verbietet den Export von Hafer aus den Wolfenbüttel- und Schöningischen Gebieten in andere Länder. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 83)     EUR    30,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi fernerweitige Verordnung, die verbotene Ausfuhr des Hafern in den Wolfenbüttel- und Schöningischen Districten betreffend. Braunschweig, 27. Dezember 1759. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung verlängert die Gültigkeit des Exportverbotes von Hafer. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 84)     EUR    30,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Versicherung über die den Untertanen, zu Anschaffung Saat- und Brodkorns vorzuleihenden Gelder betreffend. Braunschweig, 15. April 1763. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 85)     EUR    30,00

 

 Getreide. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Wiedergestattung der Rocken - Ausfuhr und das Branntewein - Brennen von Rocken (Roggen) betreffend. Braunschweig, 4. Juli 1796. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Titelseite etwas angestaubt) (Bestell-Nr. 262 / 86)     EUR    30,00

 

 Getreide. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Ausfuhr, den Auf- und Vorkauf des Getreides und der Hülsenfrüchte, imgleichen die Beschränkung des Brannteweinbrennens betreffend. Braunschweig, 7. September 1802. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 87)     EUR    40,00

 

 Glaubensprivilegien. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung mit Festlegung von Privilegien für Personen der reformierten deutschen Gemeinde, die sich in braunschweigischen Landen niederlassen wollen. Wolfenbüttel, 29. April 1747. 8°. Mit 1 Textholzschnitt. 16 Seiten. Privat geheftet.
* Geschichtlich interessante Verordnung, die den Mitgliedern der Reformierten Gemeinde, die sich in braunschweigischen Landen ansiedeln wollen, Privilegien im wirtschaftlichen Bereich, aber auch Begnadigungen und Glaubensfreiheit zusichert. Die Textseiten sind etwas gebräunt und mit handschriftlicher Nummerierung versehen. (Bestell-Nr. 262 / 88)     EUR    35,00

 

 Handwerk. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, den Aufruhr und die Anstiftung zum Aufruhr durch Handwerks - Gesellen betreffend. Wolfenbüttel, 5. August 1723. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt, mit Notiz von alter Hand) (Bestell-Nr. 262 / 90)     EUR    30,00

 

 Handwerk. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Landmeister betreffend. Wolfenbüttel, 10. Mai 1749. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Verordnung zur Regelung der Handwerkerschaft auf dem Dorfe und Verbot der Aufnahme von Landmeistern in die Gilden. Das Blatt ist gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 91)     EUR    30,00

 

 Handwerk. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Abstellung des Gilden - Misbrauchs bey vorfallender Arbeit zu den Malefizstätten betreffend. Salzthal, 1. Juli 1751. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und fleckig, handschriftliche Notiz auf Titel) (Bestell-Nr. 262 / 92)     EUR    30,00

 

 Handwerk. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Handwerks - Gesellen betreffend. Braunschweig, 5. Januar 1763. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Verordnung mit Maßnahmen zur Beseitigung des kriegsbedingten Mangels an Handwerksgesellen. So soll es "erlaubt seyn ... Gesellen, insonderheit diejenigen welche in Unseren Kriegesdiensten gestanden, oder noch stehen, anzunemen, wenn selbige auch gleich beweibt seyn sollten." Das Blatt ist gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 93)     EUR    30,00

 

 Handwerk. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Handwerks - und andere Löhne betreffend. Braunschweig, 10. September 1764. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 94)     EUR    30,00

 

 Handwerk. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der der die Verwertung bzw. Verteilung der Gelder geregelt wurde, die durch den Verkauf der den Fuschern abzunehmenden Handwerks - Geräthschaften ... entstanden waren. Braunschweig, 11. Februar 1768. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 95)     EUR    30,00

 

 Handwerk. Ludwig Rudolph, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Offenes Patent die Publikation der Kays. Verordnung wegen Abstellung derer Mißbräuche bey denen Handwercks - Zünften betreffend. Wolfenbüttel, 19. Oktober 1731. 8°. 8 gefaltete Doppelblätter.
* Umfangreiches Patent zur Handwerks - Ordnung und gegen die Missbräuche im Bereich der Handwerks - Zünfte, das auf einen Beschluss von Kaiser Karl VI. zurückgeht. Die Blätter sind gebräunt, Titelseite wasserrandig. (Bestell-Nr. 262 / 97)     EUR    60,00

 

 Hausieren. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, das Hausiren auf dem platten Lande betreffend. Braunschweig, 21. April 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung verbietet das Hausieren mit Waren ohne Konzession. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 98)     EUR    30,00

 

 Honigmet. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die von dem in hiesigen Landen verfertigten und verkauften Honig - Meth zu entrichtende Abgaben betreffend. Braunschweig, 9. Juli 1776. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 99)     EUR    30,00

 

 Hundehaltung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi renovirte Verordnung, die Anlegung der Hunde betreffend. Braunschweig, 27. Juni 1774. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Mit der Verordnung wird die Anleinung der "Hunde in den Dörfern, und überall auf dem Lande, auch in den Gärten vor den Thoren" vorgeschrieben. Jagd- und Forstbedienstete haben das Recht auf dem Lande freilaufende Hunde zu erschießen. (Bestell-Nr. 261 / 2)     EUR    20,00

 

 Hundehaltung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi extendirte Verordnung, die in den Städten, Flecken, Dörfern und Gärten herumlaufenden Hunde betreffend. Braunschweig, 29. August 1774. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Da einige "umherlaufende Hunde Schaden und Unglück" gebracht haben, wurde eine "auf die gemeine Sicherheit und möglichste Abwendung trauriger Unglücksfälle gerichtete Verordnung" erlassen, die bei Strafe vorschreibt, dass Hunde in "Städten und Flecken" im Hause gehalten werden müssen bzw. in Gärten an die Kette gelegt werden müssen. Abdecker bzw. Jagd- und Forstbedienstete haben das Recht freilaufende Hunde einzufangen oder zu töten. (Bestell-Nr. 261 / 3)     EUR    20,00

 

 Kapital. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung wie es mit der Belosung und Auszahlung der denen Minoribus, so veniam aetatis impetriret, zugefallenen Capital - Schulden zu halten sey. Braunschweig, 24. Januar 1771. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 101)     EUR    30,00

 

 Kapital. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Executiones gegen die Landschaftlichen Debitores betreffend. Braunschweig, 3. November 1779. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Handschriftliche Notiz auf Titel. Etwas gebräunt und oben stärker wasserrandig. (Bestell-Nr. 262 / 102)     EUR    20,00

 

 Kapitalzinsen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die an die pia Corpora zur rechten Zeit abzuführenden Capital- auch andre Zinsen, und Praestanda  betreffend. Braunschweig, 30. März 1775. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und oben wasserrandig) (Bestell-Nr. 262 / 103)     EUR    20,00

 

 Kirchenwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Aufbringung der Kosten zu Einführung der Prediger auf dem Lande betreffend. Wolfenbüttel, 16. Juni 1750. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 105)     EUR    40,00

 

 Konkursrecht. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Begräbniskosten und das Gesindelohn in concursu creditorum betreffend. Braunschweig, 12. Oktober 1756. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Seltenes Edikt, das Rechtsfolgen für Lohn und Begräbniskosten während des Konkurses festschrieb. Etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 107)     EUR    40,00

 

 Krankenhaus. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Errichtung und Finanzierung eines Krankenhauses für Arme betreffend. Braunschweig, 7. April 1758. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 108)     EUR    30,00

 

 Kriegsanleihe. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Aufnahme einer Kriegsanleihe betreffend. Braunschweig, 12. Januar 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Um die durch den Krieg benötigten Geldmittel zu bekommen, sollen die Bürger Geld bei der "Landrenterey - Casse zinsbar ... belegen". Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 109)     EUR    20,00

 

 Landwirtschaft. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Erneuerung und nähere Bestimmung der Verordnung vom 19. August 1718, die den Meyern wegen Mißwachs und anderer Unglücksfälle zu ertheilende Remission betreffend. Braunschweig, 7. August 1775. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Handschriftliche Nummer auf Titel) (Bestell-Nr. 262 / 111)     EUR    30,00

 

 Landwirtschaft. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Feldbesichtigungs - Kosten betreffend. Braunschweig, 27. November 1775. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Handschriftliche Nummer auf Titel. Oben stark wasserrandig) (Bestell-Nr. 262 / 112)     EUR    20,00

 

 Landwirtschaft. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Beytreibung der Meyer - Gefälle betreffend. Braunschweig, 23. Februar 1775. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Handschriftliche Notiz auf Titel. Oben stark wasserrandig) (Bestell-Nr. 262 / 113)     EUR    20,00

 

 Lebensmittel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Ausfuhr der Früchte und Lebensmittel betreffend. Braunschweig, 22. August 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung enthält Regelungen zum Verbot der Ausfuhr und des Hortens von Lebensmitteln. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 114)     EUR    40,00

 

 Lebensmittel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Zurückhaltung der Lebensmittel auf höhere Preise betreffend. Braunschweig, 6. Juli 1764. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 115)     EUR    30,00

 

 Lebensmittel. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Ausfuhr des Getreides und der Hülsen - Früchte betreffend. Braunschweig, 1. Oktober 1789. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 116)     EUR    20,00

 

 Leinenweberei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Linnenweberey betreffend. Braunschweig, 26. Mai 1766. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Ausführliches Edikt, das auch die Rechte der Gilden bestätigt. Etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 117)     EUR    30,00

 

 Leinenweberei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Linnenweberey betreffend. Braunschweig, 26. Mai 1766. 8°. 1 Doppelblatt.
* Das Spezialedikt in einer kleinformatigen Ausgabe. (Bestell-Nr. 262 / 118)     EUR    20,00

 

 Lotterie. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, das Sammlen zu auswärtigen Lotterien betreffend. Braunschweig, 4. Januar 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Papierbedingt etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 119)     EUR    20,00

 

 Messen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die künftige Einrichtung des Gros- und Detail - Handels, auch Zahlung der Wechsel in den hiesigen Messen betreffend. Braunschweig, 5. Februar 1768. 8°. 6 unn. Bll Geheftet.
* Umfangreiche Verordnung mit Regelungen zur Durchführung von Warenmessen und Wechselbestimmungen. (Bestell-Nr. 262 / 123)     EUR    40,00

 

 Messeverordnungen. Avertissement mit den Verordnungen, die Kaufleute bei einer Messe beachten müssen. Braunschweig, 5. Janur 1833. 8 Seiten. Geheftet.
* Enthalten sind u. a. Bestimmungen über den Gewerbeschein, den Transport und Verkauf der Waren. Die Seiten sind fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 124)     EUR    15,00

 

 Metallwarenhandel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, den Handel mit messingenen und kupfernen Waaren auf dem platten Lande betreffend. Braunschweig, den 2. September 1752. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Verordnung, nach der niemand ohne Konzession auf dem Land mit messingenen und kupfernen Kesseln und Waren handeln darf. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 125)     EUR    30,00

 

 Meyerzinsen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Meyerzinsen betreffend. Braunschweig, 20. Oktober 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Papierbedingt etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 126)     EUR    20,00

 

 Militärwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi erneuertes Edict, die Desertion der Soldaten betreffend. Braunschweig, 15. Januar 1757. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Unter Bezugnahme auf ein früheres Edikt von Herzog August Wilhelm betreffen die Regelungen die Desertion und das Verhalten der Untertanen gegenüber Deserteuren. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 128)     EUR    20,00

 

 Militärwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi renovirtes Cartel mit Ihro Königl. Majestät in Preussen. Braunschweig, 15. März 1757. 8°. 4 gefaltete Doppelblätter.
* Vereinbarung zwischen dem Königreich Preußen und dem Herzogtum Braunschweig - Lüneburg über die gegenseitige Behandlung von Deserteuren und Militärpflichtigen. (Bestell-Nr. 262 / 129)     EUR    30,00

 

 Mühlenwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Inspektion der Mühlen durch Land - Kommissare betreffend. Wolfenbüttel, 23. November 1744. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 131)     EUR    30,00

 

 Mühlenwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Kontrolle der Mühlen betreffend. Wolfenbüttel, 23. November 1744. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 132)     EUR    30,00

 

 Münzwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi erneuerte Verordnung, die Französischen Louis d'or betreffend. Braunschweig, 12. August 1752. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Verordnung über die Akzeptanz des "vollwichtigen" Louis d'or.
 Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 133)     EUR    40,00

 

 Münzwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Gräflich Neuwiedschen 4 Ggr. Stücke betreffend. Braunschweig, 3. Februar 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Eine Verordnung, die die oben genannte Münzsorte in den Braunschweigischen Landen verbietet. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 134)     EUR    30,00

 

 Münzwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die verbotene Einfürung verrufener Münz - Sorten betreffend. Braunschweig, 23. Januar 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Papierbedingt etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 135)     EUR    30,00

 

 Münzwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Veränderung des Münzfußes betreffend. Braunschweig, 5. Juli 1758. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 136)     EUR    30,00

 

 Münzwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die verrufenen Fürstl. Anhalt - Bernburg - und Cöthenschen 8 und 4 ggr. Stücke betreffend. Braunschweig, 18. April 1759. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 137)     EUR    30,00

 

 Obstbäume. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, gegen die Entwendung und Beschädigung der jungen Obstbäume. Braunschweig, 19. Januar 1790. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Privater Stempel auf Titel und letztem Blatt. (Bestell-Nr. 262 / 138)     EUR    20,00

 

 Pacht. Karl, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi gnädigste Declaration der Zehent - Ordnungen, besonders der vom 13ten May 1763. Braunschweig, 1. September 1777. 4°. Ein gefaltetes Doppelblatt. (Mit einem privaten Stempel) (Bestell-Nr. 262 / 139)     EUR    20,00

 

 Pacht. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Bestellung und den Gebrauch der Spann- und Handdienste bey den Domainen und Fürstl. Cammer- auch Kloster Aemtern betreffend. Braunschweig, 13. Juli 1786. 4°. 4 Bll.
* Die Verordnung enthält Regelungen zur Vermeidung von Mißbräuchen bei der Bestellung der Dienste. So "soll kein Beamter zu seinem Privatnutzen ... zu Erbauung eines Hauses in der Stadt oder auf dem Lande, oder zur Bestellung seines eigenen Ackers ... die Dienste verbrauchen ..." Die Blätter sind gebräunt, durch die ehemalige Heftung oben mit kleiner Fehlstelle. 2 Bll. sind lose. Titelblatt mit Notiz von alter Hand. (Bestell-Nr. 262 / 141)     EUR    45,00

 

 Pro Memoria. Braunschweigische Comital - Gesandtschaft. Pro Memoria der Chur - Braunschweigischen Comital - Gesandtschaft, die zwischen Sr. Königl. Majest. von Grosbritannien und Churfürstl. Durchlauchtigkeit von Braunschweig - Lüneburg und dem Dom - Capittel zu Osnabrück entstandene Streitigkeiten betreffend. 1764. Klein - Folio. 32 Seiten. Privat geheftet ohne Umschlag. (Text leicht gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 145)     EUR    60,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, den Missbrauch bei der Ausstellung der documentorum super interposita supplicatione vel alio remedio juris suspensivo betreffend. Wolfenbüttel, 19. April 1746. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 147)     EUR    30,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, wodurch alle bei den Gerichten gebraucht werdenden Knechte und Bedienten für ehrliche und unbescholtene Leute erkläret werden. Wolfenbüttel, 9. Mai 1752. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Eine Verordnung, die "Stadt - Knechte und andere dergleichen Leute, welche zum exequiren und arretiren bey den Gerichten" gebraucht werden vor gesellschaftlichen Nachteilen schützen soll. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 148)     EUR    30,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Notarien und deren Immatriculation betreffend. Wolfenbüttel, 17. Juli 1752. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Verordnung zum Notariatswesen und der Immatrikulation der Notare. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 149)     EUR    20,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi erneuerte Verordnung, den Hausdiebstahl betreffend. Braunschweig, 7. September 1752. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Mit den Regelungen dieser Verordnung werden Delikte, die Hausbedienstete, Gesellen, Lehrlinge usw. am Eigentum ihrer Hausherren und Meister begehen unter Strafe stellt. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 150)     EUR    30,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Appellationes an die höheren Justiz - Collegia betreffend. Braunschweig, 5. September 1754. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Eine Verordnung, die die Anrufung der höheren Justiz - Collegia regelt. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 151)     EUR    20,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, wegen des Abzehntens. Braunschweig, 14. Dezember 1754. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Papierbedingt etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 152)     EUR    20,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, das Verfahren bey Commissionen betreffend. Braunschweig, 6. Februar 1756. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 153)     EUR    40,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Praevention bey den höhern Justiz - Collegiis betreffend. Braunschweig, 6. Mai 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 154)     EUR    30,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, über einige Puncte in Puncto Probationis. Braunschweig, 13. Mai 1757. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Eine Verordnung mit Regelungen zur Beweisführung im Prozess, um unnötige Weitläufigkeiten zu vermeiden. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 155)     EUR    20,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, in puncto Juramentorum. Braunschweig, 17. Mai 1757. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Papierbedingt gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 156)     EUR    30,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Verschickung von Acten betreffend. Braunschweig, 19. Juni 1759. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt. Handschriftliche Notiz auf Titel) (Bestell-Nr. 262 / 157)     EUR    20,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, gegen die Feld- und Gartendieberey. Braunschweig, 27. August 1772. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung legt die Bestrafung überführter Diebe "ohne weitläuftiges criminalisches Verfahren" fest und ordnet die Errichtung eines "Strafpfahls" an jedem Ort an. Etwas gebräunt und fleckig. Privater Stempel auf letztem Blatt. (Bestell-Nr. 261 / 5)     EUR    20,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Fisch - Dieberey betreffend. Braunschweig, 7. Mai 1773. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die früheren Verordnungen von 1752 und 1768, die "alles unbefugte Fischen mit Hamen, Angeln, Körben, Stecheisen, Senken, Netzen und sonstige Fischdieberey" unter Strafe stellen, werden hiermit erneuert. Privater Stempel auf letzter Seite. (Bestell-Nr. 261 / 6)     EUR    45,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, das Polizeigericht in der Stadt Braunschweig betreffend. Braunschweig, 24. Juli 1759. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Verordnung, die die Zuständigkeiten der Polizeigerichte regeln und Verfahrensregeln festlegen. Papierbedingt gebräunt und etwas fleckig. (Bestell-Nr. 261 / 7)     EUR    20,00

 

 Rechtswesen. Rudolph August und Anthon Ulrich, Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg. Bruch - Gerichts - Ordnung. Braunschweig, 15. April, 1690. Gedruckt bei Christoph Friederich Zilliger. 20 Seiten. Privat geheftet.
* Interessante rechtsgeschichtliche Ordnung über die Bruchgerichte, Spezialgericht, die sich nur mit der Erledigung von Bußsachen befassten. Die vorliegende Ordnung enthält u. a. Regelungen über die Besetzung der Bruch - Gerichte, nennt die dort zu verhandelnden Fälle, beschreibt das Verfahren und die Eintreibung der Strafe. Textseiten gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 159)     EUR    45,00

 

 Salzhandel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Maßnahmen gegen die Betrügereien im Salz - Handel betreffend. Wolfenbüttel, 17. Oktober 1744. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 161)     EUR    30,00

 

 Salzhandel. Karl Wilhelm Feridnand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verbot gegen die Ausfuhr des Salzes betreffend. Braunschweig, 11. Januar 1796. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 162)     EUR    30,00

 

 Schafhaltung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, den Schafschatz betreffend. Braunschweig, 7. November 1754. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 163)     EUR    30,00

 

 Schießverbot. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi erneuerte gnädigste Verordnung, gegen das Schiessen bey Hochzeiten und Kindtaufen betreffend. Braunschweig, 9. Januar 1776. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Handschriftliche Notiz auf Titel. Etwas gebräunt und oben stark wasserrandig) (Bestell-Nr. 262 / 164)     EUR    40,00

 

 Schmiedewesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, das Verzinnen von kupfernen, messingern und eisernen Küchen - Gefäßen durch Kupferschmieden und andere Professionisten betreffend. Braunschweig, 9. Juni 1766. Folio. 3 gefaltete Doppelblätter.
* Umfangreiche Verordnung, die als Beilage die Kennzeichen einer schädlichen und einer tüchtigen Verzinnung sowie eine Verzinnungs - Taxe enthält. Die Blätter sind gering fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 165)     EUR    75,00

 

 Schmiedewesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Stempelung der Blankschmiedewaaren bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 17. März 1768. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Verordnung über die Pflicht zur Stempelung aller zum Verkauf in den Braunschweig - Lüneburgischen Ländern bestimmten inländischen Blankschmiedewaren. (Bestell-Nr. 262 / 166)     EUR    40,00

 

 Schulbücher. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, den Gebrauch der in dem Waisenhause zu Braunschweig gedruckten neuen Schulbüchern betreffend. Wolfenbüttel, 18. Mai 1752. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Eine frühe und sehr seltene Verordnung, die auch das Thema Lehr- und Lernmittelfreiheit in jener Zeit betrifft. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 167)     EUR    90,00

 

 Schulbücher. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, den Gebrauch der hieselbst gedruckten Evangelienbücher betreffend. Braunschweig, 1. Juli 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung schreibt den Gebrauch des in der Waisenhausdruckerei gefertigten kleinen Evangelienbuches in allen Schulen vor. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 168)     EUR    20,00

 

 Siebenjähriger Krieg. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Vereinbarungen mit General de Richelieu betreffend. Braunschweig, 15. August 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Bekanntmachung der Vereinbarungen mit General de Richelieu zur Aufrechterhaltung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung im Lande Braunschweig. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 169)     EUR    40,00

 

 Silber. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi anderweite Verordnung, die verbotene Ausführung des Bruch - Silbers betreffend. Braunschweig, 13. August 1761. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung verbietet den Aufkauf und die Ausfuhr von Silber. Das Blatt ist gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 170)     EUR    30,00

 

 Staatsbank. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Declaration, des 32sten Articuls der Leihhaus - Ordnung vom 9ten Mart. 1765 betreffend. Braunschweig, 1. Februar 1776. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung regelt, dass der Eigentümer verpfändeter Gegenstände nach Erhalt des Leihhaus - Scheines dem Leihhaus das Pfandrecht nicht mehr steitig machen kann. Handschriftliche Notiz auf Titel. Etwas gebräunt und im Bug fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 171)     EUR    40,00

 

 Staatsbank. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi fernerweite gnädigste Declaration, des §. 3. der unterm 20ten April 1770 publicirten Declaration der Fürstl. Leihhaus - Ordnung vom 9ten März 1765, die Zinsen, Einschreibe- und Taxations - Gebühren besonders von den geringen Pfändern ad 5 Thlr. und darunter betreffend. Braunschweig, 17. Dezember 1778. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung regelt, dass "von allen Scheinen deren Capital nicht über Fünf Thaler ist, sie mögen während der sechs Monate eingelöset werden wenn sie wollen, die ganzen sechs mönatlichen Zinsen genommen werden sollen ...". Bei Kapital über 5 Thaler gelten andere Regelungen. Handschriftliche Notiz auf Titel. Etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 172)     EUR    40,00

 

 Städteordnung. Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Städte - Ordnung für das Herzogthum Braunschweig. Braunschweig, 19. März 1850. Wolfenbüttel, Holle, 1850. 12°. 64 Seiten. Broschiert.
* "Sammlung der wichtigsten neuesten Gesetze für das Herzogthum Braunschweig" No. 3. Text etwas gebräunt und vereinzelt fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 174)     EUR    45,00

 

 Stempel - Papier. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Stempel - Papiers betreffend. Salzthal, 27. Juni 1747. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Handschriftliche Jahreszahl auf Titel. Etwas gebräunt. Die Verordnung ist bis auf den Text beschnitten. (Bestell-Nr. 262 / 175)     EUR    20,00

 

 Steuer. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Aufhebung der, unter den 25ten Sept. 1775 angelegten Landes - Beytragssteuer betreffend. Braunschweig, 8. Oktober 1781. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Handschriftliche Notiz auf Titel. Das Blatt ist gebräunt und hat Wasserschaden. Im unteren Teil eingerissen. (Bestell-Nr. 262 / 176)     EUR    20,00

 

 Steuern. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, das über die Landschaftlichen Abgaben keine andere Quittungen, als welche in die Quitanz - Bücher geschrieben, angenommen werden sollen. Braunschweig, 3. November 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 177)     EUR    20,00

 

 Straßenbau. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die einstweilige Reparatur der schlimmen Wege bis zu derselben Hauptbesserung betreffend. Braunschweig, 30. Januar 1753. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung zeigt, dass es schon in früheren Zeiten zu Problemen beim Straßenbau gekommen ist. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 178)     EUR    40,00

 

 Tabak. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, den Tabak mit bereits bezahlter Accise betreffend. Wolfenbüttel, 29. April 1717. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt, ringsum etwas knapp beschnitten) (Bestell-Nr. 262 / 179)     EUR    30,00

 

 Tabak. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Accise und den Handel mit Tabak betreffend. Wolfenbüttel, 15. September 1718. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Etwas ausführlichere Verordnung mit Spezialanweisungen für den Verkauf von Tabakbriefen durch Gastwirte und Krüger. Stärker gebräunt. Notiz von alter Hand auf Titelseite. (Bestell-Nr. 262 / 180)     EUR    40,00

 

 Tabak. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung gegen den unzulässigen Handel mit Tabak. Wolfenbüttel, 27. April 1719. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 181)     EUR    30,00

 

 Tabak. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung gegen den Konsum von ausländischem Tabak. Wolfenbüttel, 12. Juni 1721. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 182)     EUR    30,00

 

 Tabak. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Zuwiderhandlungen gegen die Tabacs - Accise - Verordnungen betreffend. Wolfenbüttel, 4. November 1728. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 183)     EUR    30,00

 

 Tabak. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Regelungen und Einschränkungen des Handels mit Canaster - Tabak betreffend. Wolfenbüttel, 12. Mai 1729. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 184)     EUR    30,00

 

 Tabak. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Beibehaltung der eigenen Tabak - Fabrik betreffend. Wolfenbüttel, 5. Oktober 1730. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 185)     EUR    30,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, über die strikte Verfolgung von Personen, die Tabak unversteuert einführen. Wolfenbüttel, 4. August 1736. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 186)     EUR    30,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung gegen den Handel mit fremdem und nichtbesteuertem Tabak. Wolfenbüttel, 16. März 1737. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 187)     EUR    30,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi offenes Edict die Tabacs - Accise und den Tabacs - Verkauff betreffend. Wolfenbüttel, 12. Mai 1740. 8°. 3 gefaltete Doppelblätter. (Gebräunt, ein Blatt in der Faltstelle eingerissen) (Bestell-Nr. 262 / 188)     EUR    30,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi anderweites Edict die Tabacs - Accise und den Tabacs - Verkauf betreffend. Wolfenbüttel, 16. November 1741. 8°. 3 gefaltete Doppelblätter. (Vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 189)     EUR    30,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi fernerweites Edict, das Tobacs - Wesen in hiesigen Landen betreffend. Wolfenbüttel, 18. März 1747. Folio. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Interessantes Edikt zum Tabakswesen, das viele Regelungen zu Anbau, Verarbeitung und Handel enthält. (Bestell-Nr. 262 / 190)     EUR    40,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Declaration, wie es mit Verzollung des auswärtigen Tobaks in den Land - Städten und auf dem Lande gehalten werden solle. Wolfenbüttel, 1. Juni 1747. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 191)     EUR    30,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi vorläufige Verordnung, das Tobacs - Wesen betreffend. Wolfenbüttel, 20. Januar 1747. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 193)     EUR    30,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Veraccisung des fremden Tabacs betreffend. Wolfenbüttel, 21. November 1748. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 194)     EUR    30,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Bezeichnung der im Lande fabricierten Tabacsbriefe betreffend. Braunschweig, 23. September 1751. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 195)     EUR    30,00

 

 Tabak. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Accise vom Rauch- und Schnupftoback betreffend. Braunschweig, 6. August 1770. Folio. 2 gefaltete Doppelblätter.
* "Diese Tobackshändler müssen sich sodann eidlich anheischig machen, daß sie a) über ihren Tobackshandel ein besonderes ordentliches Buch führen, darin sowol den Empfang ... als b) den Absatz und Verkauf ... eintragen ...". Interessante Verordnung zur Accise für Tabak, die auf Aspekte der Fabriken, des Handels und der Einfuhr eingeht. Großformatige Ausgabe. Letzte Seite etwas fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 196)     EUR    40,00

 

 Tabak. Karl Wilhelm Feridnand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi erneuerte Verordnung, die Bezeichnung des im Lande fabricirten Tobacks betreffend. Braunschweig, 4. November 1784. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt. Stempel auf letzter Seite) (Bestell-Nr. 262 / 197)     EUR    20,00

 

 Tabak. Ludwig Rudolph, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung gegen den heimlich ins Land gebrachten Tabak. Wolfenbüttel, 31. März 1733. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 198)     EUR    30,00

 

 Tabakspfeifen. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Edikt mit der Regelung, das Tabakspfeifen mit Kapseln aus Blech oder anderem Metall zu bedecken sind. Wolfenbüttel, den 7. Juni 1725. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Mit dem Anbringen der Kapseln soll der Funkenflug beim Pfeiferauchen, insbesondere an feuergefährdeten Orten, verhindert werden. Textseiten gebräunt und etwas fleckig. Auf der letzten Seiten mit privatem Stempel. (Bestell-Nr. 262 / 199)     EUR    25,00

 

 Testamente. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Insinvation der Testamente in der Stadt Braunschweig betreffend. Braunschweig, 15. April 1755. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 200)     EUR    40,00

 

 Testament. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Declaration der Verordnung, die für die Armen auch auf Wege und Stege bey Errichtung der Testamente etc. zu entrichtende Gelder betreffend. Braunschweig, 11. April 1758. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 201)     EUR    30,00

 

 Tierhaltung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die bey Hütung des Hornviehes in diesem Sommer zu beobachtende Vorsichts - Mittel betreffend. Braunschweig, 27. Juni 1776. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Umfangreiche Verordnung mit einer Vielzahl von Bestimmungen zur Tiergesundheit. Dabei werden unterschiedliche Bereiche wie der Viehtrieb von und zur Weide, die Hygiene im Stall, die Behandlung kranker Tiere und die Beseitigung von toten Tieren geregelt. Mit 2 privaten Stempeln. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 261 / 8)     EUR    20,00

 

 Tuchherstellung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, das Verbot des Kaufes von Wolle von Meistern, Gesellen oder Arbeitern der Tuch - Fabrik in Holzminden betreffend. Wolfenbüttel, 26. Oktober 1746. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 202)     EUR    30,00

 

 Universität. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi erneuerte gnädigste Verordnung, daß alle, welche Stipendia in hiesigen Landen genießen, so lange ihnen solche gereichet werden, imgleichen alle übrige, welche in hiesigen Landen befördert zu werden wünschen, wenigstens zwey Jahre zu Helmstedt studiren sollen. Braunschweig, 28. Dezember 1778. 4°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Das Blatt ist gebräunt und hat 2 private Stempel. (Bestell-Nr. 262 / 203)     EUR    25,00

 

 Universitätsausbildung. August Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Fürstliche Braunschweig - Lüneburgische Verordnung / daß künfftig so wohl die jenige / welche Stipendia genissen / als sich dem Studio Theologico widmen / und demnechst in hiesigen Landen Kirchen- oder Schulen - Bedienungen zu erhalten gedenken / auf der Julius - Universitaet zu Helmstedt zu studiren / gehalten seyn sollen. Wolfenbüttel, den 9. November 1724. 8°. 2 gefalteten Doppelblätter. (Bestell-Nr. 262 / 206)     EUR    20,00

 

 Vermessungswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die bey der Landesvermessung angeordnete Graben an den Feldern, Wiesen und Wegen, auch gesetzten Grenz- und Wannensteine betreffend. Braunschweig, 19. Januar 1759. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Die Verordnung verpflichtet die Eigentümer, die von der Landesvermessung angeordneten Gräben sowie die Grenz- und Wannensteine anzulegen und zu pflegen. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 208)     EUR    30,00

 

 Versicherung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Errichtung einer Brandversicherungs - Gesellschaft betreffend. Braunschweig, 18. Juli 1753. 8°. 4 gefaltete Doppelblätter. (Gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 209)     EUR    60,00

 

 Verwaltung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die Aufbewahrung der Urkunden und Nachrichten bey den Dorf - Gemeinden betreffend. Salzthal, 13. Juli 1752. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Um Urkunden, Verordnungen etc. vor Schäden zu schützen, soll jede Gemeinde die Schriftstücke in eine Lade legen und diese an einem sicheren Ort verwahren. Das Blatt ist gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 210)     EUR    20,00

 

 Viehhandel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Ein- und Durchführung verdächtigen Hornviehes betreffend. Braunschweig, 22. August 1757. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Um Vorkehrungen gegen die damals im Westen von Deutschland vorkommende Seuche des Hornviehs zu treffen, durfte kein Vieh aus den betroffen Gebieten eingeführt oder dorthin verkauft werden. Für den Viehhandel wurden auch Zertifikate über die Herkunft nötig. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 211)     EUR    20,00

 

 Viehseuche. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Verordnung, die Einfuhr und Durchreise von Vieh und Fuhrwerken betreffend. Wolfenbüttel, 16. Dezember 1752. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Um das Übergreifen einer Viehseuche von der Grafschaft Wernigerode auf die Braunschweigischen Lande zu verhindern, wird der Import bzw. die Durchreise von Vieh, das aus Wernigerode kommt, verboten. Papierbedingt etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 212)     EUR    20,00

 

 Viehseuche. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die gegen die abermals eindringende Viehseuche vorzukehrenden Anstalten betreffend. Braunschweig, 28. November 1754. 8°. 14 Bll. Geheftet.
* Umfangreiche Verordnung mit einer Vielzahl von Bestimmungen zur Eindämmung der Viehseuche. Dabei werden unterschiedliche Bereiche wie der Import von Vieh, die Hygiene im Stall, die Behandlung kranker Tiere und die Beseitigung von toten Tieren geregelt. Handschriftliche Nummer auf Titel. Papierbedingt gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 213)     EUR    60,00

 

 Viehseuche. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die wegen der Viehseuche von den Fremden zu producirende Gesundheits - Pässe betreffend. Braunschweig, 27. Dezember 1775. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 214)     EUR    15,00

 

 Viehseuche. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Behütung der Koppelweiden mit den Schafen, Pferden und Schweinen bey Eintreung der Hornvieh - Seuche betreffend. Braunschweig, den 30. Juli 1776. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Schon zu damaligen Zeit hat man beim Auftreten von Viehseuche bestimmte Bereiche für gesunde Tiere gesperrt. Das Blatt ist fleckig, in der Faltung mit Fehlstelle. (Bestell-Nr. 262 / 215)     EUR    20,00

 

 Viehseuche. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die wegen der Viehseuche ohnentgeltlich zu ertheilende Gesundheits - Pässe betreffend. Braunschweig, den 9. September 1776. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 216)     EUR    20,00

 

 Viehseuche. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Wiederankaufung des Hornviehes nach geendigter Hornvieh - Seuche betreffend. Braunschweig, 8. Dezember 1777. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt.
* Das Blatt ist gebräunt, Titel mit handschriftlicher Notiz. (Bestell-Nr. 262 / 217)     EUR    20,00

 

 Viehzucht. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, daß alle Kuh - Kälber zugezogen, und nicht geschlachtet werden sollen. Braunschweig, den 11. Dezember 1775. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und mit 2 privatem Stempeln) (Bestell-Nr. 262 / 218)     EUR    20,00

 

 Wechselrecht. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Aufhebung des Wechsel - Rechts unter den Bauren betreffend. Braunschweig, 30. Januar 1772. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt. Handschriftliche Nummer auf Titel) (Bestell-Nr. 262 / 219)     EUR    30,00

 

 Wechselrecht. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi Verordnung, die von den Ober- und Unterofficiers auch Gemeinen und Pensionairs zu contrahirenden Wechselschulden betreffend. Braunschweig, 4. Juli 1774. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Handschriftliche Nummer auf Titel. Papierbedingt gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 220)     EUR    30,00

 

 Wein. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die von dem Weine künftig zu entrichtende Accise betreffend. Braunschweig, 6. August 1770. Folio. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Verordnung, die "sowol in Betracht des Commercii und der Handlung mit Weine, als auch um dessen übermäßigen und bey vielen Unserer Unterthanen verderblichen Consumtion, einigen Einhalt zu thun ..." erlassen wurde. (Bestell-Nr. 262 / 221)     EUR    75,00

 

 Wein. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi Verordnung, daß die Weinhändler den Consumenten in den Wein - Consumtions - Büchern benennen sollen. Braunschweig, 20. Juli 1798. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Bestell-Nr. 262 / 223)     EUR    30,00

 

 Wein. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Serenissimi extendirte Verordnung, das Einschreiben des Weins in Consumtions - Bücher betreffend. Braunschweig, 10. Dezember 1804. 8°. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 224)     EUR    20,00

 

 Wein - und Weinessig - Accise. Praun, v., v. Bötticher und v. Wolffradt, Geheime Räte im Ministerium des Herzogthums Braunschweig. Ausschreiben, die ausserordentliche Wein- und Weinessig - Accise betreffend. Braunschweig, 15. Juli 1807. Folio. 1 gefaltetes Doppelblatt. (Etwas gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 19)     EUR    30,00

 

 Weinhandel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste Verordnung, die Einschreibung des Weins in Consumtionsbücher und Ertheilung der Paßier - Scheine bey dessen Versendung aus den Städten betreffend. Braunschweig, 12. Mai 1772. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter. (Ringsum etwas knapp beschnitten) (Bestell-Nr. 262 / 225)     EUR    30,00

 

 Wilddiebstahl. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Serenissimi gnädigste erneuerte Verordnung, das Schiessen in den Feldern, Hölzern und Gärten betreffend. Braunschweig, 19. August 1773. 8°. 2 gefaltete Doppelblätter.
* Mit dieser erneuerten Verordnung wird das Schießen auf Wild in Feldern, Wäldern und Gärten unter Strafe gestellt. Handschriftliche Notiz auf Titel. (Bestell-Nr. 262 / 226)     EUR    25,00

 

 Zinn. Anton Ulrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Fürstliche Braunschweigische Zinn - Ordnung. Wolfenbüttel, Bartsch, 4. September 1713. 8°. 8 Bll. Geheftet.
* Interessante Verordnung, die Regelungen zu Preisen, Güte und Stempelungen von Zinn und Zinnarbeiten enthält. Die Blätter sind etwas gebräunt. Handschriftliche Nummer auf Titelseite. (Bestell-Nr. 262 / 228)     EUR    60,00

 

 

Plakataushänge von Verordnungen

 

 Bäckerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Förderung und Ansiedlung von Loß - Bäckern bekanntgegeben wurde. Wolfenbüttel, 3. Oktober 1736. Blattgröße 35,5 x 33 cm; einmal gefaltet.
* Eine seltene Verordnung, die neben den "Vast - Beckern" auch "Loß - Becker" zugelassen hatte bzw. deren Ansiedlung förderte, um die Qualität des Brotes durch Konkurrenz zu heben. Das Blatt ist gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 230)     EUR    40,00

 

 Bäckerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Anweisungen für die Gemeinde - Backöfen bekanntgegeben wurden. Braunschweig, 21. Dezember 1772. Blattgröße 41 x 34,5 cm; einmal gefaltet. (Gebräunt, in der unteren Faltstelle eingerissen) (Bestell-Nr. 262 / 231)     EUR    30,00

 

 Bäckerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der das Verbot der Verarbeitung von Gerste zu Mehl und Brot bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 3. April 1772. Blattgröße 42,5 x 34,5 cm; einmal gefaltet. (In der Faltstelle etwas gebräunt, mit handschriftlichem Datum) (Bestell-Nr. 262 / 232)     EUR    40,00

 

 Bauwesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Regelungen zur Maurer- und Leimentiererarbeit auf dem Lande und in den Land - Städten bekanntgegeben wurde. Wolfenbüttel, 28. September 1752. Blattgröße 42,5 x 34,5 cm; einmal gefaltet.
* Interessante und seltene Verordnung, die eine Trennung der Arbeitsberechtigung für die beiden Berufe vorsah. Einriss im Bug oben hinterlegt. (Bestell-Nr. 262 / 233)     EUR    40,00

 

 Bauwesen. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Güte und Maße der Barn-, Lehm- und Ziegelsteine bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 30. Januar 1799. Blattgröße 42,5 x 35,5 cm; einmal gefaltet. (Etwas gebräunt, in der Faltstelle stärker) (Bestell-Nr. 262 / 234)     EUR    40,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Aufhebung der früheren Erlaubnis zur Verwendung bestimmter Mengen von Gerste zum Brauen bekanntgegeben wurde. Wolfenbüttel, 18. Dezember 1741. Blattgröße 34 x 28,5 cm; mehrfach gefaltet.
* Eine gute Ernte hatte solche Mengen Weizen erbracht, dass die ersatzweise erlaubte Verwendung von Braugerste widerrufen bzw. es nun wieder verboten war, Gerste zum Brauen zu verwenden. Das Blatt ist gebräunt und war gefaltet gewesen. Am linken, weißen Rand mit einem Ausschnitt, ringsum etwas beschnitten. (Bestell-Nr. 262 / 236)     EUR    40,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die fernere Erhöhung des Bierpreises in den Wolfenbüttel- und Schöningischen Districten bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 28. Mai 1762. Blattgröße 42,5 x 34,5 cm; doppelt gefaltet.
* "... in Betracht des noch fortdaurenden sehr hohen Gersten- und Weizenpreises ..." wurde eine kurzfristige Erhöhung des Bierpreises festgesetzt. In den Faltstellen etwas gebräunt. Im oberen weißen Rand etwas eingerissen. (Bestell-Nr. 262 / 238)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Beibehaltung des itzigen Bierpreises in den Wolfenbüttel- und Schöningischen Districten bis Martini bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 8. Oktober 1762. Blattgröße 40,5 x 33,5 cm; einmal gefaltet.
* Die Bierpreise und die damit zusammenhängenden Acciseeinnahmen waren offensichtlich die ständige "Sorge" der herzoglichen Verwaltung. Das Blatt ist etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 239)     EUR    30,00

 

 Bierbrauerei. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Zurücksetzung des Bierpreises sowie die Festsetzung der Zutat und Braubeschickung an Weizen und Gerste auf den Vorkriegsstand bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 28. August 1764. Blattgröße 42,5 x 34,5 cm; einmal gefaltet. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 240)     EUR    40,00

 

 Bieressig. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Pflicht der Wirte auf dem platten Lande zur Bereithaltung einer ausreichenden Menge an Bieressig bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 15. September 1774. Blattgröße 41,5 x 34 cm; doppelt gefaltet. (Bestell-Nr. 262 / 241)     EUR    30,00

 

 Branntwein. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Überprüfung von Branntweinfässern und die Strafe für falschen Mengenangaben bekanntgegeben wurde. Wolfenbüttel, 29. Juni 1750. Blattgröße 41,5 x 34 cm; einmal gefaltet. (Kleiner Einriss im Bug hinterlegt) (Bestell-Nr. 262 / 242)     EUR    30,00

 

 Branntwein. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der das Verbot der Niederlage (Lagerung) des auswärtigen Branntweins in den Krügen auf dem Lande bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 8. November 1760. Blattgröße 42 x 35 cm; zweimal gefaltet. (Etwas gebräunt, in den Faltstellen stärker) (Bestell-Nr. 262 / 243)     EUR    40,00

 

 Branntwein. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Aufhebung der in der Verordnung vom 22sten Jan. 1731 verstatteten Vergütung der Accise von dem aus dem Lande gehenden Branntewein bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 15. Mai 1766. Blattgröße 42 x 34,5 cm; einmal gefaltet.
* Damit wurde eine Verordnung aufgehoben, nach der bei Ausfuhr von Branntwein ein Teil der ursprünglich gezahlten Accise zurückerstattet wurde. Etwas gebräunt und leicht randig. (Bestell-Nr. 262 / 245)     EUR    30,00

 

 Branntwein. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakaraushang einer Verordnung, mit der die Regelungen über die Branntewein - Niederlage auf dem platten Lande bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 2. November 1768. Blattgröße 40,5 x 34,5 cm; einmal gefaltet.
* Die Lagerung und Versendung des Branntweines fremder Fuhrleute wurde den Bewohnern auf dem Lande damit verboten. Das Blatt ist etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 247)     EUR    40,00

 

 Branntwein. Rudolph August und Anton Ulrich, Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung mit der das Brennen von Branntwein verboten und gleichzeitig die Einführung einer Branntwein - Accise bekanntgegeben wurde. Wolfenbüttel, 6. Oktober 1698. Blattgröße 35 x 26,5 cm, einmal gefaltet.
* Wegen der zunehmenden Verteuerung des Korns wurde das Brennen von Kornbranntwein in den Braunschweig - Lüneburgischen Landen verboten, um weitere teure Einfuhren zu verhindern. Offensichtlich war die Obrigkeit sich darüber klar, dass dadurch gleichzeitig die Einfuhr des Branntweins selbst erhöht wurde. Durch Besteuerung dieser Einfuhren verschaffte sich das Land zusätzliche Einnahmen. Es wurde nach der Herkunft des Alkohols differenziert besteuert. Zur Kontrolle wurde auch die Art und Weise der Lagerung und des Bezuges geregelt. Das Plakat war gefaltet, ist etwas gebräunt und am weißen Rand etwas beschnitten. (Bestell-Nr. 262 / 249)     EUR    40,00

 

 Essigherstellung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Pflicht der Essig - Consumenten sich mit einem 'Paßirzettel' von dem Brauer zu versehen, von welchem sie den Essig nehmen, bei Strafe verordnet wird. Braunschweig, 3. November 1779. Blattgröße 41,5 x 34,5 cm, einmal gefaltet. (Bestell-Nr. 262 / 250)     EUR    30,00

 

 Fürsorge. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, den Umgang mit nicht im Ort wohnhaften armen Kranken betreffend. Braunschweig, 7. Juni 1770. Blattgröße 41 x 34 cm, einmal gefaltet.
* Diese Verordnung richtet sich gegen die derzeit übliche Unbarmherzigkeit, nicht ortsansässige arme Kranke abzuschieben, und ordnet deren Unterbringung, Verpflegung und ärztliche Versorgung durch die Gemeinde an. Gebräunt. Mit jeweils einer kleinen Fehlstelle im Bug oben und unten im weißen Rand. In der Mitte ist ein kleiner Textbereich etwas schwächer abgedruckt. (Bestell-Nr. 262 / 253)     EUR    25,00

 

 Gesundheitswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, zur Abwendung gefährlicher Krankheiten. Braunschweig, 3. März 1758. Blattgröße 36,5 x 33 cm, einmal gefaltet.
* Zur Abwehr der Seuchengefahr durch die hohe Zahl von Kranken und Toten in den französischen Garnisonen in Braunschweig und Wolfenbüttel werden Maßnahmen zur Hygiene, Haus- und Straßenreinigung verordnet und die Bestattung der Toten auf den der Französischen Garnison angewiesenen Kirchhöfen wiederholt geregelt. Etwas gebräunt und etwas knapp beschnitten. (Bestell-Nr. 262 / 254)     EUR    25,00

 

 Gesundheitswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die medizinische und chirurgische Versorgung von oft schwer Verwundeten auf dem platten Lande betreffend. Braunschweig, 4. Dezember 1783. Blattgröße 37 x 32,5 cm, einmal gefaltet.
* Die Verordnung vom 21. April 1764 wird erneuert und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass zunächst "jedes Orts Obrigkeit" zur "Bezahlung der Cur - Kosten und verbrauchten Arzeneyen" verpflichtet ist. Etwas gebräunt und vereinzelt fleckig. Mit kleiner Fehlstelle im Bug oben im weißen Rand und Ausschnitt im linken weißen Rand. Ringsherum etwas knapp beschnitten. (Bestell-Nr. 262 / 257)     EUR    25,00

 

 Getreide. Karl, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Plakataushang einer Anschreibens, dass alle Beamten und Gerichsobrigkeiten anweist, die eingesandten Tabellen des vorrätigen Heus nachmals durchzugehen und zu berichten wieviel Korn vorrätig ist. Braunschweig, 1. September 1757. Blattgröße 42 x 34 cm, einmal gefaltet.
* Im Bug gebräunt, am oberen und unteren Rand fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 79)     EUR    15,00

 

 Güterverkauf. Christian Ernst, Markgraf zu Brandenburg. Verordnung, den Verkauf von mit Schulden überladenen Gütern betreffend. Bayreuth, 18. September 1700. Folio. 1 Doppelblatt. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 258)     EUR    40,00

 

 Handel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die unzuläßige und verbotene Handlung herumlaufender Hausirer und Winckel - Krähmer mit Seiden, Wollen, Leinen, Band, Gewürz, Materialien und allen andern Krahm- und Schnurmacher - Waaren betreffend. Wolfenbüttel, 16. April 1740. Blattgröße 44 x 36 cm, einmal gefaltet.
* Etwas gebräunt und vereinzelt fleckig. Mit kleinen Fehlstellen und Einrissen im Bug, Ausriss oben. Im weißen Rand unten links schlägt eine auf der Rückseite mit Tinte geschriebene Notiz durch. (Bestell-Nr. 262 / 260)     EUR    25,00

 

 Handel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, das schädliche Hausiren gehen auf dem Lande betreffend. Braunschweig, 14. Mai 1744. Blattgröße 41,5 x 33 cm, einmal gefaltet.
* Mit dieser Verordnung wurde den Hausierern der Handel mit ihren Waren auf dem Land verboten. Die einzige Möglichkeit zum Verkauf boten Märkte und Messen. Etwas gebräunt. Mit kleinen hinterlegten Defekten im weißen Rand. (Bestell-Nr. 262 / 261)     EUR    20,00

 

 Handwerk. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die Abstellung des Gilden - Misbrauchs bey vorfallender Arbeit zu den Malefizstätten betreffend. Salzthal, 1. Juli 1751. Blattgröße 42 x 34 cm, einmal gefaltet. (Gebräunt und im weißen Rand etwas fleckig, im Bug etwas hinterlegt) (Bestell-Nr. 262 / 262)     EUR    25,00

 

 Handwerk. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Maßnahmen zur Beseitigung des kriegsbedingten Mangels an Handwerksgesellen bekanntgegeben wurden. Braunschweig, 5. Januar 1763. Blattgröße 41 x 33,5 cm; doppelt gefaltet. (Etwas gebräunt und vereinzelt fleckig) (Bestell-Nr. 262 / 263)     EUR    40,00

 

 Handwerk. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung über Handwerks- und andere Löhne. Braunschweig, 10. September 1764. Blattgröße 42,5 x 34,5 cm; einmal gefaltet.
* Verordnung gegen die während des Krieges ungebührlich gestiegenen Löhne sowie gegen die von Handwerkern und Lohnleuten verübten Missbräuche. Das Blatt ist gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 264)     EUR    40,00

 

 Handwerk. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Verwertung bzw. Verteilung der Gelder geregelt wurde, die durch den Verkauf der den Fuschern abzunehmenden Handwerks - Geräthschaften ... entstanden waren. Braunschweig, 11. Februar 1768. Blattgröße 42 x 34,5 cm; einmal gefaltet. (Gebräunt) (Bestell-Nr. 262 / 265)     EUR    40,00

 

 Handwerk. Münchhausen, A. E. G. v., F. v. Rotencreutz und C. v. Praun. Avertissement (Plakataushang) gegen das Zusammenrotten und eigenmächtige Versammeln von Handwerks - Gesellen. Braunschweig, 26. November 1790. Blattgröße 21 x 34,5 cm. (Hochformat) (Bestell-Nr. 262 / 266)     EUR    40,00

 

 Hausieren. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, das Hausiren auf dem platten Lande betreffend. Braunschweig, 21. April 1758. Blattgröße 42 x 34 cm, einmal gefaltet.
* Die Verordnung verbietet das Hausieren mit Waren ohne Konzession. Etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 267)     EUR    25,00

 

 Honigmet. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die zu entrichtenden Abgaben von dem in hiesigen Landen verfertigten und verkauften Honig - Meth bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 9. Juli 1776. Blattgröße 42 x 34,5 cm; einmal gefaltet.
* Dekoratives Plakat mit einer schönen Initiale V und dem Niedersachsenross. (Bestell-Nr. 262 / 268)     EUR    40,00

 

 Hundehaltung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die Anlegung der Hunde betreffend. Braunschweig, 27. Juni 1774. Blattgröße 37 x 33 cm; einmal gefaltet.
* Mit der Verordnung wird die Anleinung der "Hunde in den Dörfern, und überall auf dem Lande, auch in den Gärten vor den Thoren" vorgeschrieben. Jagd- und Forstbedienstete haben das Recht auf dem Lande freilaufende Hunde zu erschießen. Mit 2 handschriftlichen Notizen am oberen und unteren weißen Rand. (Bestell-Nr. 261 / 9)     EUR    45,00

 

 Hundehaltung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, über die in den Städten, Flecken, Dörfern und Gärten herumlaufenden Hunde. Braunschweig, 29. August 1774. Blattgröße 42 x 34 cm; einmal gefaltet.
* Da einige "umherlaufende Hunde Schaden und Unglück" gebracht haben, wurde eine "auf die gemeine Sicherheit und möglichste Abwendung trauriger Unglücksfälle gerichtete Verordnung" erlassen, die bei Strafe vorschreibt, dass Hunde in "Städten und Flecken" im Hause gehalten werden müssen bzw. in Gärten an die Kette gelegt werden müssen. Abdecker bzw. Jagd- und Forstbedienstete haben das Recht freilaufende Hunde einzufangen oder zu töten. (Bestell-Nr. 261 / 10)     EUR    45,00

 

 Medicinal - Ordnung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die Anwendung der Medicinal - Ordnung betreffend. Braunschweig, 29. August 1744. Blattgröße 40 x 33,5 cm, einmal gefaltet.
* Etwas gebräunt. Nummerierung von alter Hand im oberen weißen Rand. (Bestell-Nr. 262 / 270)     EUR    30,00

 

 Pacht. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die Beibringung der zur Bestimmung des Scheffel - Schatzes erforderlichen Zehnt - Verdings - Scheine betreffend. Braunschweig, 2. August 1796. Blattgröße 41 x 34 cm, einmal gefaltet.
* Im Bug mit kleiner Fehlstelle. Das Blatt ist etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 273)     EUR    20,00

 

 Rechtswesen. Anton Ulrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, den Haus - Diebstahle durch Haus - Bediente betreffend. Wolfenbüttel, 2. Januar 1714. Blattgröße 38 x 32 cm, einmal gefaltet.
* Das Blatt ist gebräunt. Eine Unterstreichung von alter Hand im Text. Mit kleinem Ausriss im Bug unten und oben. (Bestell-Nr. 262 / 277)     EUR    25,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verurteilung von Dieben betreffend. Wolfenbüttel, 4. Mai 1744. Blattgröße 41 x 33 cm, einmal gefaltet.
* Rückseitig mit dem Vermerk "Amt Calvörde 2 Stück". Etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 280)     EUR    20,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, den Haus - Diebstahl durch Haus - Bediente betreffend. Wolfenbüttel, 17. Oktober 1744. Blattgröße 40,5 x 33 cm, einmal gefaltet.
* Die Landes - Constitution wider den Haus - Diebstahl vom 2. Januar 1714 sei auch auf die Haus - Diebe anzuwenden, die "das gestolne freywillig, ehe sie darüber betreten werden, es geschehe aus Reue oder Furcht, restituiren" anzuwenden. Etwas gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 281)     EUR    25,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, den Umgang mit Fundsachen betreffend. Wolfenbüttel, 2. November 1744. Blattgröße 43 x 36 cm, einmal gefaltet.
* Fundsachen müssen innerhalb von 8 Tagen "dem Intelligenz - Comtoir in Braunschweig zu schleuniger Bekanntmachung" eingereicht werden, nach dieser Frist wird der Finder "für einen Dieb gehalten, als ein Dieb bestrafet" werden. Etwas gebräunt und im weißen Rand etwas randig. Mit kleiner Fehlstelle im oberen weißen Rand. Oberer Rand etwas geknickt. (Bestell-Nr. 262 / 282)     EUR    25,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, den Hausdiebstahl betreffend. Braunschweig, 7. September 1752. Blattgröße 42 x 34,5 cm, einmal gefaltet.
* Mit den Regelungen dieser Verordnung werden Delikte, die Hausbedienstete, Gesellen, Lehrlinge usw. am Eigentum ihrer Hausherren und Meister begehen unter Strafe stellt. Das Blatt ist etwas gebräunt, im weißen Rand vereinzelt fleckig. Im Bug mit kleinen unauffälligen hinterlegten Fehlstellen. Im oberen weißen Rand mit handschriftlicher Nummer, am linken Rand mit senkrechter Knickfalte. (Bestell-Nr. 262 / 283)     EUR    25,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die Communication zwischen dem Fürstlichen Collegio medico und den Gerichten sowie der Obrigkeit betreffend. Braunschweig, 26. April 1770. Blattgröße 42 x 34 cm, einmal gefaltet.
* Diese Verordnung betrifft u. a. "Klage - Sachen, welche gegen Medicos, Chirurgos, Bader und Hebammen in Ansehung ihrer Curen und Verrichtungen erhoben werden", "Klagen der Amtsgenossen über die Fuscher" und Fragen der Arztwahl. Etwas gebräunt. Mit kleinen

Defekten im Bug oben und unten. (Bestell-Nr. 262 / 287)     EUR    25,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die Entwendung der Obstbäume, sowol von den Gärten, als den öffentlichen Plätzen betreffend. Braunschweig, 18. Januar 1773. Blattgröße 41 x 33,5 cm, einmal gefaltet.
* Zur Eindämmung des Obstbaumdiebstahls müssen sich "alle diejenigen, so Obstbäume zum feilen Verkauf umhertragen, ... legitimiren" und benötigen eine "Special - Concession". Gebräunt und teilweise etwas fleckig. (Bestell-Nr. 262 / 289)     EUR    25,00

 

 Rechtswesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die Fischdieberey betreffend. Braunschweig, 7. Mai 1773. Blattgröße 42 x 34 cm, einmal gefaltet.
* Die früheren Verordnungen von 1752 und 1768, die "alles unbefugte Fischen mit Hamen, Angeln, Körben, Stecheisen, Senken, Netzen und sonstige Fischdieberey" unter Strafe stellen, werden hiermit erneuert. An den Rändern etwas gebräunt und im unteren weißen Rand vereinzelt fleckig. Seltene Verordnung. (Bestell-Nr. 262 / 290)     EUR    35,00

 

 Rechtswesen. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die neue Zuständigkeit des Königs von Großbritannien für die abgetretenen Bergstädte Zellerfeld, Grund, Wildemann und Lautenthal im Gerichtswesen bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 20. Juni 1789. Blattgröße 42 x 35 cm; einmal gefaltet. (Vereinzelt fleckig, im oberen und unteren weißen Rand mit kleiner Fehlstelle) (Bestell-Nr. 262 / 292)     EUR    45,00

 

 Schmiedewesen. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Stempelung der Blankschmiedewaaren bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 17. März 1768. Blattgröße 41,5 x 35 cm; einmal gefaltet.
* Verordnung über die Pflicht zur Stempelung aller zum Verkauf in den Braunschweig - Lüneburgischen Ländern bestimmten inländischen Blankschmiedewaren. (Bestell-Nr. 262 / 293)     EUR    60,00

 

 Spendensammlung. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die das Sammeln von Geschenken an Martini, Nicolai, Weyhnachten und Neu - Jahr verbietet. Braunschweig, 21. Oktober 1743. Blattgröße 34 x 29 cm, einmal gefaltet.
* Weil "die Erfahrung lehret, daß ... die gesammleten Gelder zum Prassen und Gesöff verwandt" werden, "und bey dieser Gelegenheit das verbotene Gassenbetteln betrieben werde", werden mit dieser Verordnung neben den Sammlern auch die bestraft, die "dergleichen Collectanten" etwas geben. Etwas gebräunt und vereinzelt fleckig. Ringsum etwas knapp beschnitten. (Bestell-Nr. 262 / 294)     EUR    30,00

 

 Tierkörperbeseitigung. Karl, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, die Beseitigung des toten Viehs betreffend. Braunschweig, 5. Juli 1770. Blattgröße 42 x 34 cm, einmal gefaltet.
* Die Verordnung enthält Regelungen zur Beseitigung von Tierkörpern und Anweisungen für die Maße der Gruben. Das Blatt ist gebräunt und in der Faltstelle eingerissen.. (Bestell-Nr. 262 / 295)     EUR    15,00

 

 Wein. Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig - Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Pflicht zum Einschreiben des Weins in Consumtions - Bücher bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 10. Dezember 1804. Blattgröße 42 x 35 cm; einmal gefaltet.
* Seltene Spezialverordnung mit einer Acciseregelung, die auch den Missbrauch bei der Lagerung von Messwein berücksichtigt. Das Blatt ist gebräunt. (Bestell-Nr. 262 / 296)     EUR    60,00

 

 Weinhandel. Karl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Plakataushang einer Verordnung, mit der die Besteuerung von Wein bekanntgegeben wurde. Braunschweig, 12. Mai 1772. Blattgröße 37 x 33 cm, einmal gefaltet.
* Eine relativ frühe Verordnung, den Handel und den Verbrauch von Wein zu besteuern. In der Faltstelle fleckig. Am linken Rand teilweise bis auf den Satzspiegel beschnitten. Am oberen weißen Rand mit kleiner Fehlstelle. (Bestell-Nr. 262 / 297)     EUR    30,00